Mobilfunk in Merkendorf

Die Vorgeschichte

Anfang des Jahres 2001 wandte sich die T-Mobile Deutschland GmbH an den Bürgermeister der Stadt Merkendorf, um von ihm Standortvorschläge für die geplante T-D1 Mobilfunk Basisstation einzuholen. Da der Bürgermeister sehr umsichtig ist und von den finanziellen Problemen des Sportsvereins TSV wußte, schlug er die TSV-Halle als möglichen Standort vor. Die Halle gehört zu einem Großteil der Stadt Merkendorf, weshalb der Stadtrat über die Vermietung der Halle für eine Basisstation befragt werden mußte. In der Umgebung in der Vorstadt wohnen aber nun drei Stadträte, die glauben, daß eine Basisstation gefährlich sei. Wie sie zu der Ansicht kamen, daß eine Basisstation gefährlich ist entbehrt jeglicher Grundlage. Jedoch sie schafften es im Stadtrat mit Hilfe des Bürgerforums die Vermietung der Turnhalle zu verhindern. Im Stadtrat entstand dadurch eine generelle Ablehnung gegen Mobilfunkstationen. Für T-Mobile wurde es unmöglich die Station auf ein städtisches Gebäude zu errichten. Die Stadträte aus der Vorstadt waren nun im Zwang alle weiteren Standorte in Merkendof zu verhindern, um dem Eindruck der Anwendung des St. Florian Prinzipes "Bewahr mein Haus zündt andere an" zu entgehen.

Etwas später erklärte sich eine Privatperson bereit auf seiner Scheune an der Stadtmauer die besagte Station zu errichten. Der Besitzer der Scheune freute sich sehr darüber, daß er nun zur Beseitung des Funkloches in Merkendorf beitragen kann. Es mußte eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt eingeholt werden, weil die Scheune unter Denkmalschutz steht. Die Untere Denkmalschutzbehörde bezog auch den Merkendorfer Stadtrat mit in die Entscheidung ein. So wurde Stadtrat auch beim neuen Standort gefragt. Der Stadtrat versuchte sogleich wieder den Standort zu verhindern. Aber diesmal hatte er schlechte Karten, weil die Denkmalschutzbehörde keine privilegierten Bauvorhaben verhindern kann, wenn die Auflagen des Denkmalschutzes eingehalten werden. Die Denkmalschutzbehörde mußte also den Standort genehmigen. Zwischen dem Scheunenbesitzer und der T-Mobile wurde ein Mietvertrag geschlossen. Dieser privatrechtliche Vertrag kann natürlich nicht von einem Stadtrat aufgehoben werden. Dies sei hier extra für die Merkendorfer Stadträte erwähnt. Aus Unwisssenheit über die Rechtslage wurde die Basisstation auf der Scheune vom Stadtrat gleich in mehreren Stadtratssitzungen abgelehnt. Als nun endlich klar war, daß sie keine Handhabe gegen die Station haben, wurde von einem etwas schlaueren Stadtrat eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen. Dieser schlauere Stadtrat wußte natürlich, daß er öffentlich nicht in den Vordergrund treten darf, weil er ja in der Kommunalwahl am 03.03.2002 als Bürgermeister antreten will. Ein erfahrener Politiker weiß nämlich, daß man sich alle Optionen offen halten muß. Es mußte also jemand anderes vor den Karren gespannt werden. Eine Frau aus der weiteren Nachbarschaft der Mobilfunkstation war die ideale Kandidatin für die Bürgerinitiative. Sie sammelte denn auch fleissig Unterschriften gegen die geplante Station. Am Ende waren es 220 was nicht viel ist in einer Gemeinde mit 2600 Einwohnern. Aber dies sind 220 sichere Stimmen für den Bürgermeisterkandidaten, der sich gegen die Mobilfunkstation einsetzt.

Jedoch auch die Unterschriftenaktion nützte nichts gegen den geplanten Mobilfunkstandort. Deshalb brauchte man etwas was den Menschen ans Herz geht. Es mußte der Kindergarten Am Grenzbuck, der 258m von der Station entfernt ist mit in die Sache hineingezogen werden. 258m eine Entfernung in der auch die ärgsten Mobilfunkkritiker keine Gefährdung mehr erwarten; darunter auch der BUND (Bund Naturschutz). Da man über etwas, worüber der normale Bürger keine Ahnung hat, nur oft genug sagen braucht, das dieses Etwas gefährlich ist, ist es der Bürgerinitiative leicht gefallen auch die Eltern und Kinderbetreuerinnen zu verunsichern.

Am Kindergarten werden die Italienischen und die Schweizer Grenzwerte, die Grenzwertforderung des ECOLOG-Insititutes und die Grenzwertforderung des Bund Naturschutz deutlich unterschritten. Vor diesem Hintergrund erscheint jeder Protest bezüglich des Kindergartens als ungerechtfertigt.

Einschüchterungsbrief des Elternbeirates des Kindergartens

Im Kindergarten gibt es einen Elternbeiratsvorsitzenden, der auch gerne in den Stadtrat kommen möchte. Er organisierte bereitwillig eine Demonstration mit Kindern vor dem Rathaus. Außerdem hat dieser Herr auch einen Einschüchterungsbrief an den Vermieter der Scheune los gelassen. Sehr schade ist, daß diese Demonstration von der Kindergartenleitung unterstützt wurde. In einem Elternbrief bedankte sich der Kindergarten bei den Demonstrierenden. Leider wurden durch diese Aktion die Ängste der Eltern eher verstärkt als gelindert. Demonstrationen mit Kindern sind nämlich kein geeignetes Mittel die Ängste zu verringen. Warum wurde sich im Vorfeld nicht ausreichend informiert?

In dem oben genannten Brief wird versucht dem Vermieter ein schlechtes Gewissen einzureden. Es ist die Rede von einer Entfernung des Kindergartens von knapp 200m. Tatsächlich ist der Kindergarten aber 258m von der geplanten Basisstation entfernt. Scharlatane werden als Wissenschaftler bezeichnet. Die Anlagenbetreiber machen es sich angeblich zu leicht. Tatsächlich geben die Mobilfunkbetreiber jährlich zig Millionen von Mark für die Forschung aus. Nur leider läßt sich etwas was es nicht gibt auch nicht nachweisen.  Angeblich soll der Vermieter nur einseitig informiert sein. Jedoch ist es der Verfasser des Briefes der einseitig oder überhaupt nicht informiert ist. Dem Brief wurde die Unterschriftenliste, die im Kindergarten ausgelegt war, beigeheftet. Ist dies allen Unterzeichnern bekannt?

Einschüchterungsbrief der Bürgerinitiative

Dieser Brief wurde nicht einmal unterschrieben. Anscheinend sind die Mitglieder der Bürgerinitiative zu feige sich zu erkennen zu geben.

Es wird behauptet, daß den Netzbetreibern kein Forschungsergebnis einer unabhängigen Forschungseinrichtung vorliegt, welches die Unbedenklichkeit bei Einhaltung der Grenzwerte bescheinigt. Wahr ist, daß nationale und internationale unabhängige Gremien die Grenzwerte fortlaufend bestätigen.

Dem Vermieter wird erzählt er könne in Regress genommen werden. Tatsache ist aber, daß bei Einhaltung der Grenzwerte keine Rechtsmittel gegen den Vermieter bzw. den Netzbetreiber eingelegt werden können. Tragen diesen Brief alle Mitglieder der Bürgerinitiative mit ?

Verleumdungsflugblatt der Bürgerinitiative

Daß es bei dem Flugblatt nur um die Verleumdung des Vermieters und des Netzbetreibers geht, zeigt schon die falsche Angabe der Kindergartenentfernung von 150m. Die tatsächliche Entfernung beträgt 258m. Es ist von Strahlen die Rede, die die Gesundheit unserer Kinder gefährden. Die in Deutschland gültigen Grenzwerte berücksichtigen jedoch das Vorsorgeprinzip und enthalten einen Schutzfaktor von 50. Damit sind auch empfindliche Menschen wie Kranke, Schwangere oder Kinder geschützt. Die geplante Basisstation hält selbstverständlich diese Grenzwerte ein, da sie sonst nicht genehmigt würde.

Verunsicherungsflugblatt der Bürgerinitiative

Auf dem Flugblatt wird eine ganze Litanei von möglichen Symptomen aufgezählt. Bei den meisten dieser Auswirkungen auf den Menschen handelt es sich um die Symptome großer Angst. Nur die Veränderung der Erbsubstanz und Blutkrebs sind keine Symptome der Angst. Werden hier aber bewußt aufgeführt um den Menschen eine gehörige Angst einzujagen. Funkwellen können keine Erbsubstanz verändern und somit auch keinen Krebs verursachen.
Für die Angst der Leute ist jedoch nicht der Vermieter bzw. der Netzbetreiber verantwortlich, sondern der der solche Flugblätter verteilt.

Es ist die Rede davon, daß in der Nähe von Kindergärten keine Basisstationen errichtet werden sollen. Die genauere Definition von 'in der Nähe von' bleibt das Flugblatt aber ganz bewußt schuldig. In Zusammenhang mit Abständen von Schulen und Kindergärten sind nämlich mit 'in der Nähe von' 100m gemeint.

Außerdem wird von einer Selbstverpflichtung der Netzbetreiber gesprochen. Diese trifft jedoch für Merkendorf nicht zu, da die Standortsicherung in Merkendorf bereits lange vor dem Stichtag erfolgte. Wie weiter oben beschrieben wurden die Grundzüge dieser Selbstverpflichtung in Merkendorf sogar eingehalten, da Bürgermeister und Stadtrat von Anfang an eingebunden waren.


Zeitungsartikel

Fränkische Landeszeitung 01. Dezember 2001    150kB
Fränkische Landeszeitung 08. Dezember 2001 Leserbrief   96 kB
Fränkische Landeszeitung 17. Januar 2002    124 kB
Altmühlbote Januar 2002     272 kB
Fränkische Landeszeitung 07. Februar 2002 371 kB
Fränkische Landeszeitung Januar 2002    212 kB
Fränkische Landeszeitung 09. Februar 2002 373 kB

Die möglichen Folgen

Durch das Verhalten der Stadträte und der Bürgerinitiative steht es nun auf der Kippe, ob T-Mobile in Merkendorf überhaupt noch eine Mobilfunkstation bauen wird. Dies könnte man als Sieg für den Stadtrat und der Bürgerinitiative interpretieren. Aber in Wirklichkeit würden bei einem Zurückziehen der T-Mobile alle Bürger verlieren, da dann niemals mehr eine Mobilfunkstation in Merkendorf gebaut würde. Für Merkendorf besteht sowieso nur noch die Chance, daß T-Mobile für das D1-Netz eine Versorung sicherstellt und zwar nur dann, wenn der bereits geplante Standort realisiert wird. Von den anderen Netzbetreiben wurde der Ausbau der Flächenversorgung bereits zurückgefahren, so daß man von diesen Netzbetreibern nicht mehr erwarten kann, daß sie Merkendorf versorgen.

Es würde also die merkendorfer Innenstadt bis auf ewig ein weißer Fleck auf der Mobilfunkversorgungskarte bleiben. Daß eine fehlende Mobilfunkversorgung Nachteile hat, haben bereits mehrere Bürger erfahren müssen.

Grenzwerte der geplanten Mobilfunkstation auf der Scheune am Unteren Tor

Um zu belegen, daß jeglicher Protest gegen diese Mobilfunkstation ungerechtfertigt war, ist und evtl. sein wird, habe ich hier die Sicherheitsabstände, gemäß den in Merkendorf diskutierten Grenzwerten, dargestellt.

Die folgende Darstellung zeigt die Berechnung des Grenzwertes gemäß der 26. BImSchV (26. Bundes Immissionschutzverordnung). Es ist ein Ausschnitt aus dem Berechungsprogramm der Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post (RegTP) gezeigt. Das Programm kann von der Homepage www.regtp.de der RegTP heruntergeladen werden.

Zum Einsatz kommt eine Kathreinantenne vom Typ 736 350. Diese hat einen Antennengewinn von 8 dBi, was einem Gewinnfaktor von 6,3 entspricht. Das heißt in der Hauptsenderichtung wird die Feldstärke mit dem Faktor 6,3 multipliziert. Die von der Basisstation eingespeiste Leistung wird mit 15 Watt angenommen, um zusätzlich einen Sicherheitsfaktor zu gewährleisten. Die normale Einspeiseleistung für eine Station dieser Art liegt bei 10 Watt. Die Dämpfung des Antennenkabels beträgt 2 dB. Das bedeutet, daß bereits 35% der Leistung im Antennekabel in Wärme umgewandelt werden. Die verbleibenden 9,5 Watt gehen in die Luft.

Aus den oben genannten Daten ergibt sich ein Sicherheitsabstand gemäß der 26. BImSchV von 1,0 m.

mim_gw26bimschv.jpg (40745 Byte)

Das folgende Bild zeigt das Antennendiagramm der eingesetzten Kathrein Antenne vom Typ 736 350. Man kann hier gut die horizontale Aussendung der Antenne erkennen:

mim_antdia.jpg (19700 Byte)

Die Umrechnung dieses Sicherheitsabstandes in die Sicherheitsabstände gemäß Italienischen, Schweizer Grenzwert und der Grenzwertforderung des ECOLOG-Instituts erfolgt folgendermaßen:
Die Sicherheitsabstände verhalten sich umgekehrt proportional zu den Grenzwerten in Volt pro Meter. Der Grenzwert nach 26. BImSchV beträgt 42,4 V/m und der Sicherheitsabstand 1,0 m. Der Italienische Grenzwert beträgt 6 V/m. Damit muß der Italienische Sicherheitsabstand um 42,4 V/m geteilt durch 6 V/m (also um den Faktor 7,1) größer sein als der gemäß der 26. BImSchV. Damit beträgt der Italienische Sicherheitsabstand 7,1 m in Hauptsenderichtung.

Die folgende Tabelle zeigt alle oben genannten Grenzwerte und Sicherheitsabstände in Hauptsenderichtung:

Grenzwert Geber Grenzwert in V/m Faktor zur
26. BImSchV
Abstand in Meter
26. BImSchV 42,4 1 1,0
Italien 6 7,1 7,1
Schweiz 4 10,6 10,6
ECOLOG-Institut 1,9 22,3 22,3

Im folgenden Bild sind die Grenzwertradien eingezeichnet. Der Grenzwertradius zeigt an ab welcher Entfernung von der Antenne die entsprechenden Grenzwerte unterschritten sind. Es wird ein Ausschnitt aus dem Merkendorfer Grundstücksplan im Bereich des Unteren Tores gezeigt. Auf die Darstellung des Sicherheitsabstandes gemäß 26. BImSchV wurde verzichtet.

mim_grenzwerte.jpg (151450 Byte)

Es ist eindeutig ersichtlich, daß in den umliegenden Wohngebäuden die vom ECOLOG-Institut geforderten Grenzwerte unterschritten sind.
Unterhalb der Antenne wird die Grenzwertforderung des ECOLOG-Instituts aufgrund der horizontal gerichteten Aussendung der Funkwellen ebenfalls unterschritten.
Damit sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Mobilfunkstation ausgeschlossen.


Fragen und Antworten

Warum kann die Stadt Merkendorf die Errichtung der Basistation auf der Scheune nicht verbieten?

Die Stadt kann die Anlage nicht verbieten, weil das Errichten einer Antennenanlage bis zu einer Höhe von 10m Metern genehmigungsfrei ist, gemäß Bayer. Bauordnung Art. 63 Abs. 1 Nr.4.

Warum muß sich der Vermieter die Nutzungsänderung der Scheune nicht genehmigen lassen ?

Die hier in Rede stehende Mobilfunkanlage ist als gewerbliche Nutzung zu beurteilen. Sie ist damit im besonderen Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet und Industriegebiet allgemein zulässig. Ein Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB ist deshalb für die in Merkendorf geplante Mobilfunkstation nicht notwendig.

Warum kann der Vermieter der Scheune von den Nachbarn nicht auf Schadensersatz verklagt werden?

Die deutschen Gerichte sprechen hier eine klare Sprache. Hier sei der BVerfG Beschluß vom 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96 (UPR 1997, 186) zitiert:

Die Grenzwerte, die in der seit dem 1. Januar 1997 gültigen Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegt worden sind, sind auch im Rahmen des §906 Abs. 1 S.2 BGB im zivilen Nachbarrecht zu beachten. Die Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit, die alle staatlichen Organe bindet, verlangt nicht, dass bei der Abwägung von Interessen auf nicht verifizierte und/oder widersprüchliche Befunde zurückgegriffen werden muss. Die in der 26. BImSchV festgelegten Werte sind insoweit nicht zu beanstanden.


Argumente und Gegenargumente

Argument: Die Industrie sponsort Wissenschaftler, die dann das publizieren was sie sollen.
Gegenargument: Die Publikationen der Ökoinstitute sind genausowenig objektiv wie andere von der Industrie geförderte. Immerhin kann man sich selbst informieren. Dies setzt jedoch ein gewisses Fachwissen voraus. Leider fehlt in der Bevölkerung dieses für die Beurteilung von Forschungen nötige Fachwissen. Fazit: Es ist nicht alles so wie es uns die Gutmenschen in den Medien verkaufen wollen.

Argument: Die folgen des Mobilfunks werden wir erst in 10 Jahren spüren.
Gegenargument: Tatsächlich gibt es seit über 10 Jahren Mobilfunk in Deutschland und es ist noch immer niemand an Mobilfunk erkrankt. Denn wo es keine Wirkung auf den menschlichen Organismus gibt, kann auch niemand erkranken.

Argument: Der Staat muß nun etwas für die Mobilfunkunternehmen tun, da er 100 Mrd DM für die UMTS-Lizensen eingenommen hat.
Gegenargument: Die 26. BImSchV, welche die Grenzwerte für die Mobilfunkstationen festlegt, wurde bereits 1997 verabschiedet. Zu dieser Zeit dachte noch niemand an eine Versteigerung der UMTS-Lizensen für einen solchen stolzen Preis. Die Bundesrepublik hat also nicht aufgrund er 100 Mrd DM die Grenzwerte so festgelegt wie sie sind.
Der Staat muß aber etwas tun. Er muß nämlich mehr zur Aufklärung in der Bevölkerung beitragen.


Feedback

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Leserinnen und Leser,

da es mir sehr wichtig ist mit Ihnen einen Dialog zu führen bitte ich Sie Ihr Feedback an folgende E-Mail Adresse zu schicken.
helmut.weeger@t-online.de

Vielen Dank!
Helmut Weeger


Einseitig informiert ?

Falls Sie einseitig informiert sind, bitte ich sie mal folgenden Link auszuprobieren:   www.handywellen.de
Hier werden einige Vorurteile über Mobilfunk aufgeklärt.


Bitte beachten Sie, daß diese Seite nun ständig aktualisiert wird. Es lohnt sich also so ca. einmal pro Woche herein zu schauen.


letzte Aktualisierung 16.03.2002